Die Innung des Kfz-Gewerbes Kassel
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Unsere Öffnungszeiten im FTZ Kassel:
Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag 07:30 – 13:00 Uhr
Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne bei uns melden.
Verwaltung der Innung und FahrzeugtechnischesZentrum
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Buchhaltung
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Geschäftsführung
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ADR 2025 seit 01. Juli verpflichtend anzuwenden
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die örtlich zuständigen Gefahrgut-Überwachungsbehörden zurzeit verstärkt die ordnungsgemäße Umsetzung der Gefahrgutvorschriften auch in Kfz-Betrieben kontrollieren.
Seit dem 1. Juli 2025 sind die neuen Gefahrgut-Regelungen des ADR 2025 verbindlich anzuwenden. Zur Auffrischung der Gefahrgut-Kenntnisse werden vom Landesverband Hessen regelmäßig Online-Schulungen angeboten:
Kfz-Betriebe können u.a. durch selbst durchgeführte Transporte von Gefahrgütern oder die Übergabe von Gefahrgütern (z.B. zur Entsorgung) am Gefahrguttransport beteiligt sein. Beispiele für Gefährliche Güter im Kfz-Betrieb (Frischware und Abfallstoffe) sind insbesondere:
- Gase in Flaschen aller Art und Spraydosen
- Brennbare Flüssigkeiten, Kraftstoffe, Lacke, Bremsenreiniger, etc.
- Ölfilter, Altöle (nur unbekannter Herkunft oder chlorierte)
- Selbstentzündliche Stoffe (Mietputztücher)
- Airbags und Gurtstraffer
- Lithiumbatterien (diagnostizierbare, unbeschädigte oder nicht defekte)
Anmeldung zur Schulung am 23. September 2025
Diese Schulungen werden von den Kfz-Innungen in Hessen für ihre Mitgliedsbetriebe angeboten.