Mit In-Kraft-Treten der 55. Änderungsverordnung zur StVZO (55. ÄVO) am 01.07.2021 wurde festgeschrieben, dass mit Wirkung ab dem 03.07.2022 Nachweise anerkannter Werkstätten zu Abgasuntersuchungen (AU) und zu Gasanlagenprüfungen (GAP) im Rahmen einer Hauptuntersuchung …
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