Aufstiegs-BAföG
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)- kurz "Meister-BAföG" begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen vergleichbaren Lehrgängen.
Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Weitere Informationen unter www.aufstiegsbafög.de