Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen muss schriftlich per
Post oder persönlich erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge
ihres postalischen Eingangs berücksichtigt. Nach Vorlage der Anmeldung
erhält der Teilnehmer –spätestens ca. eine Woche vor Lehrgangsbeginn
–eine schriftliche Eingangsbestätigung. Eine Einladung mit Hinweisen auf
die Lehrgangsdaten erfolgt gesondert, sobald feststeht, ob der Lehrgang
aufgrund der vorgegebenen Teilnehmeranzahl stattfindet. Die Anmeldung
gilt
als verbindliche Kursbelegung. Bei einer Verhinderung wird um
telefonische Benachrichtigung gebeten.
Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter nach Rechnungserhalt zu zahlen. Es gilt das Entgelt, dass bei der Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung im aktuellen Programmheft ausgewiesen ist. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten/Stunden berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Für eine Abmeldung, die bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgt, wird
eine Stornogebühr von
50,00 Euro erhoben. Erfolgt eine Abmeldung
innerhalb von weniger als 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn, beträgt die
Stornogebühr 50 % der Lehrgangsgebühr. Die Abmeldung muss
schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen während des Lehrgangs kann das
Entgelt im Falle einer Verhinderung nicht zurückgezahlt werden, es sei
denn es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung bzw. bei
unvorhersehbaren Ereignissen, Lehrgänge/Unterrichtsveranstaltungen
abzusagen.
Die Teilnehmer werden hierüber umgehend in Kenntnis gesetzt. Bereits
gezahlte Entgelte werden
erstattet. Ein weitergehender Schadenersatz-
Anspruch ist ausgeschlossen. Änderungen des
Programms sind möglich
und vorbehalten. Sie werden in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Verschiebungen im Ablaufplan sowie der Wechsel von Dozenten
berechtigen den Teilnehmer nicht
zur Minderung des Entgeltes bzw. zur
Erstattung von Fahrtkosten.
Teilnahmebescheinigungen werden bei allen Lehrgängen nur dann
ausgegeben, wenn mindestens
80% der Unterrichtsstunden vom
Teilnehmer tatsächlich besucht wurden, bzw. die Prüfung
bestanden
wurde.
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz des Veranstalters.