Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen muss schriftlich per Post oder persönlich erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt. Nach Vorlage der Anmeldung erhält der Teilnehmer – spätestens ca. eine Woche nach Posteingang – eine schriftliche Eingangsbestätigung. Eine Einladung mit Hinweisen auf die Lehrgangsdaten erfolgt gesondert, sobald feststeht, ob der Lehrgang aufgrund der vorgegebenen Teilnehmeranzahl stattfindet. Die Anmeldung gilt als verbindliche Kursbelegung. Bei einer Verhinderung am ersten Unterrichtstag eines Lehrgangs wird um um telefonische Benachrichtigung gebeten.
Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter nach Rechnungserhalt zu zahlen. Prüfungen werden gesondert berechnet. Es gilt das Entgelt, dass bei der Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung im aktuellen Programmheft ausgewiesen ist. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten ist Ratenzahlung nach Absprache möglich. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten/Stunden berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Für eine Abmeldung, die bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgt, wird eine Stornogebühr von 50,00 Euro erhoben. Erfolgt eine Abmeldung innerhalb von weniger als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn, beträgt die Stornogebühr 200,00 Euro. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen während des Lehrgangs kann das Entgelt im Falle einer Verhinderung nicht zurückgezahlt werden, es sei denn es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung bzw. bei unvorhersehbaren Ereignissen, Lehrgänge/Unterrichtsveranstaltungen abzusagen.Die Teilnehmer werden hierüber umgehend in Kenntnis gesetzt. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Ein weitergehender Schadenersatz-Anspruch ist ausgeschlossen. Änderungen des Programms sind möglich und vorbehalten. Sie werden in geeigneter Weise bekanntgegeben. Verschiebungen im Ablaufplan sowie der Wechsel von Dozenten berechtigen den Teilnehmer nicht zur Minderung des Entgeltes bzw. zur Erstattung von Fahrtkosten.
Teilnahmebescheinigungen werden bei allen Lehrgängen nur dann ausgegeben, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden vom Teilnehmer tatsächlich besucht wurden.Bei einer Teilnahme zwischen 50% und 80% der Unterrichtsstunden erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit dem Vermerk über die tatsächlich besuchten Unterrichtsstunden.
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz des Veranstalters.