Neue Klimaschulungen 2009 - EU-Vorgaben werden umgesetzt
Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe:
Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen spätestens ab
dem
04. Juli 2010 einen neuen Sachkundenachweis vorweisen können.
Wichtiger Hinweis: Nach § 8 ChemKlimaschutzV können bei Verstößen gegen die neuen Pflichten Bußgelder bis zu einer Höhe von 50 000,- € verhängt werden.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf.
Das FTZ der Innung des Kfz-Gewerbes Kassel, ist berechtigt diese Sachkunde nach dem VDA/VDIK/ZDK-Konzept zu vermitteln und zu bescheinigen.
In diesem Kompakt-Seminar werden alle für den Nachweis der Sachkunde relevanten Themen praxisnah behandelt. So werden z.B. an einer Kraftfahrzeug-Klimaanlage der Kältekreislauf und die Bauteile einer Kälteanlage erklärt. In der Werkstatt werden Service- und Wartungsarbeiten mit Fehlersuche am Kraftfahrzeug praxisnah durchgespielt und die hierzu notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert. Ebenfalls vermittelt werden sowohl die neuen Verordnungen/Richtlinie auf europäischer Ebene als auch die Abfallgesetzgebung in Deutschland.
Das Praxis-Seminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf (Kfz-Meister, Kfz-Geselle).
Maximal 16 Teilnehmer
1 Tag (195,- €) inkl. Seminarunterlagen und Zertifikat
Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.