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Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen

Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.

Die neuen Regelungen sind seit dem 01. April 2006 in Kraft.  

Seminarinhalte

Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

* Rechtliche Grundlagen
* Vorschriften und Richtlinien
* Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
* Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
* Fahrzeugidentifizierung
* Dokumentation
* Qualitätssicherung

* Technik der Gasanlagen
* Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
* Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
* Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
* Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
* Weitere alternative Antriebskonzepte

* Praktisches Können
* Durchführung einer Gasanlagenprüfung
* Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
* Handhabung des Lecksuchsprays
* Abschlussprüfung 

Zielgruppe

Kfz-Meister, Kfz-Gesellen im Ausbildungsberuf
Kfz-Techniker, Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Automobilmechaniker, Kfz-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbauer, oder Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
 

Seminardauer

1 Tag, 09.00 - ca. 17.00 Uhr  

Preis

180,00 EUR
Seminar, inkl. Tagungsunterlagen, Abschlussprüfung, GAP-Teilnahmebescheinigung, Sachkundezertifikat und Verpflegung  

Ihr Ansprechpartner

Mario Kraß
Telefon: 0561 - 20 75 08 31
Telefax: 0561 - 20 75 08 40
E-Mail: info@kfz-innung-kassel.de