| Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können. Die neuen Regelungen sind seit dem 01. April 2006 in Kraft. |
| Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab. * Rechtliche Grundlagen * Vorschriften und Richtlinien * Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie * Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung * Fahrzeugidentifizierung * Dokumentation * Qualitätssicherung * Technik der Gasanlagen * Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte * Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit * Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase * Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise * Weitere alternative Antriebskonzepte * Praktisches Können * Durchführung einer Gasanlagenprüfung * Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes * Handhabung des Lecksuchsprays * Abschlussprüfung |
| Kfz-Meister, Kfz-Gesellen im Ausbildungsberuf Kfz-Techniker, Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Automobilmechaniker, Kfz-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbauer, oder Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker |
| 1 Tag, 09.00 - ca. 17.00 Uhr |
| 180,00 EUR Seminar, inkl. Tagungsunterlagen, Abschlussprüfung, GAP-Teilnahmebescheinigung, Sachkundezertifikat und Verpflegung |
| Mario Kraß Telefon: 0561 - 20 75 08 31 Telefax: 0561 - 20 75 08 40 E-Mail: info@kfz-innung-kassel.de |