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Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern

Nachrüstsätze können u.a. durch eine anerkannte AU-Werkstatt eingebaut werden. Diese kann im Zusammenhang mit dem vorgenommenen Einbau gleichzeitig eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zur Änderung der Fahrzeugpapiere ausstellen. In diesem Fall bedarf es keiner weiteren Prüfung durch einen Sachverständigen einer Überwachungsorganisation. Mit dem Einbau des Partikelfilters kann die anerkannte AU-Werkstatt gleichzeitig die Feinstaubplakette unten rechts an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anbringen.

Bereits in Fahrzeugen eingebaute Oxidationskatalysatoren können bei der Nachrüstung mit Partikelfiltern weiter verwendet werden, wenn diese nachweislich

- nicht älter als fünf Jahre alt sind, oder

- nicht länger als 80.000 km im Fahrzeug verbaut waren (Nachweis der Laufleistung über Service-Heft und Wegstreckenzähler),

- nicht mit sichtbaren Mängeln behaftet sind, oder

- der Hersteller des Partikelfilters im Rahmen der geforderten Betriebserlaubnis nachweist, dass die entsprechend geforderten Grenzwerte auch ohne die serienmäßigen Oxidationskatalysatoren eingehalten werden.

Wird keiner der vorgenannten Nachweise erbracht, sind die Oxidationskatalysatoren vor der Nachrüstung mit einem Partikelfilter zu erneuern.