Die Zwischenprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird zum Teil 1 der Gesellenprüfung. Das bedeutet, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung mit 35% zur Gesellenprüfung angerechnet wird. Der Teil 2 der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit zählt zu 65% zur Gesellenprüfung.
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