Vorraussetzungen für die Anerkennung als SP-Werkstatt |
| Allgemein: |
- Antrag auf Anerkennung (erhältlich in unserer Verwaltung)
- Freistellungserklärung des Bundeslandes (liegt Antrag bei)
- Nachweis darbüber, dass die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden aus der SP abdeckt Verpflichtung die o. g. Versicherung beizubehalten
- Nachweis über den Bezug einer genehmigten Fachzeitschrift (oder Verkehrsblatt)
- Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle (entfällt bei Eigenüberwachern)
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| Firmeninhaber: |
- polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
3 Monate)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (liegt Antrag bei)
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| Verantwortliche Personen (Meister): |
- Kopie des Meisterprüfungszeugnisses im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
- polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
3 Monate)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (liegt Antrag bei)
- gültige SP-Schulung (Kopie der Teilnahmebescheinigung)
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| Ausführende Fachkräfte: |
- Kopie des Gesellenbriefes im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
- gültige SP-Schulung (Kopie der Teilnahmebescheinigung)
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