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Vorraussetzungen für die Anerkennung als SP-Werkstatt
Allgemein:
  • Antrag auf Anerkennung (erhältlich in unserer Verwaltung)
  • Freistellungserklärung des Bundeslandes (liegt Antrag bei)
  • Nachweis darbüber, dass die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden aus der SP abdeckt Verpflichtung die o. g. Versicherung beizubehalten
  • Nachweis über den Bezug einer genehmigten Fachzeitschrift (oder Verkehrsblatt)
  • Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle (entfällt bei Eigenüberwachern)
Firmeninhaber:
  • polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
    3 Monate)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (liegt Antrag bei)
Verantwortliche Personen (Meister):
  • Kopie des Meisterprüfungszeugnisses im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
  • polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
    3 Monate)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (liegt Antrag bei)
  • gültige SP-Schulung (Kopie der Teilnahmebescheinigung)
Ausführende Fachkräfte:
  • Kopie des Gesellenbriefes im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
  • gültige SP-Schulung (Kopie der Teilnahmebescheinigung)