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Seit 1. April 2006 sind Kraftfahrzeuge mit Gasantrieb nach den neuen Vorschriften des § 41a StVZO prüfpflichtig! Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Checkliste!
Gassystemeinbauprüfung (GSP)
- Durchführung nach Einbau eines nach ECE R-115 genehmigten Gasnachrüstsatzes.
- Bei "ECE-genehmigten" Nachrüstsätzen können die Fahrzeugdokumente - ohne weitere Abnahmen eines Prüfingenieurs - auf Grundlage des "GSP-Nachweises" von der Zulassungsstelle geändert werden.
Gasanlagenprüfung (GAP)
- Wiederkehrende Prüfung als eigenständiger Teil der HU (bis zu 12 Monate vor der HU) oder nach Einbau einer Gasanlage, Reparatur an einer Gasanlage bzw. einem Fahrzeugzusammenstoß oder Einwirkung von Feuer am Fahrzeug mit Gasantrieb.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
- Kraftfahrzeuge, die mit Ausrüstungen für die Verwendung von verflüssigtem Gas (LPG) oder komprimierten Erdgas (CNG) in ihrem Antriebsystem ausgestattet sind.
Prüfumfang GAP/GSP
- Prüfumfang einer GAP:
- Fahrzeugidentifikation
- Zustandsprüfung der Gasanlage mit den entsprechenden Komponenten u.a. auf Befestigung und Dichtheit
- zusätzlicher Prüfumfang einer GSP:
- Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit der Genehmigung nach ECE R-115 und dem Anwendungsbereich für den Fahrzeug-Typ feststellen
- Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen (z.B. Benutzerhandbuch)
- Kennzeichnung der Bauteile prüfen
- Vorschriftsmäßigen Einbau der Bauteile dokumentieren
- Gesamtsystem überprüfen
Nachweis über die durchgeführte Abgasuntersuchung:
- GSP/GAP-Nachweise sind entsprechend der Durchführungsrichtlinien nach einem vorgegebenen Muster handschriftlich zu erstellen.
- GSP/GAP-Nachweise als Durchschreibesatz können über die Kfz-Innung bezogen werden.
- Das ausgestellte Dokument muss mit einem Nachweissiegel versehen werden, auf dem die betriebliche Kontrollnummer eingeprägt wird.
- Prägewerkzeug und Nachweissiegel müssen bei der Kfz-Innung bezogen werden.
- Hinweis: Der Nachweis über die durchgeführte GAP dient zur Vorlage bei dem Prüf-ingenieur für die anschließende Durchführung der Hauptuntersuchung. Der Nach-weis über die durchgeführte GSP bei einem nach ECE R-115 genehmigten Gasnachrüstsatz dient zusätzlich zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle zwecks Eintragung der Gasanlage in die Fahrzeugdokumente (zusätzliche Abnahme durch Prüfingenieur kann entfallen).
Wer darf eine GSP/GAP durchführen?
- Anerkannte Kfz-Werkstätten
- Anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure der Fahrzeugüberwacher
- Hinweis: Ein Betrieb mit Anerkennung zur Durchführung der Gassystem-Einbauprüfung (GSP) ist auch berechtigt, die Gasanlagenprüfungen (GAP) im Zusammenhang mit einer HU durchzuführen.
- Die Anerkennung kann auch auf die Durchführung der GAP beschränkt werden. Das ist für solche Betriebe interessant, die bereits mit Gasanlagen ausgerüstete Fahrzeuge im Kundenbestand haben, aber keine Nachrüstungen durchführen wollen. Für Werkstätten, die sich nur als GAP-Werkstatt anerkennen lassen wollen, verringern sich die Auflagen in den Bereichen Schulung und Ausstattung.
Vorraussetzungen für die Anerkennung als GSP-GAP-Werkstatt |
| Allgemein: |
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (erhältlich in unserer Verwaltung)
- Kopie der Handwerkskarte (Betrieb muss für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk in Handwerksrolle eingetragen sein),
- Nachweis darüber, dass die Betriebshaftpflicht Schäden aus der GSP/GAP abdeckt,
- vollständig ausgefüllte Freistellungserklärung (liegt Antrag bei),
- Dokumentation der Betriebsorganisation (QS-System)
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| Inhaber: |
- polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
3 Monate)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (liegt Antrag bei)
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| Verantwortliche Person/en: |
- polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
3 Monate)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (liegt Antrag bei)
- Kopie des Meisterprüfungszeugnisses im Kfz-Mechaniker-, Kfz-Elektriker-, Kfz-Techniker- oder Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk,
- Durchführung der GSP Nachweis einer dreitägigen GSP-Schulung.
- Durchführung der GAP Nachweis einer eintägigen GAP-Schulung.
- Hinweis: Die GSP-Schulung beinhaltet die GAP-Schulung!
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| Fachkraft/Fachkräfte: |
- Kopie des Gesellenbriefes in den anerkannten Ausbildungsberufen Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Automobilmechaniker, Kfz-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbauer, oder Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
- Durchführung der GSP Nachweis einer dreitägigen GSP-Schulung.
- Durchführung der GAP Nachweis einer eintägigen GAP-Schulung.
- Hinweis: Die GSP-Schulung beinhaltet die GAP-Schulung!
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