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Seit 1. April 2006 sind zulassungspflichtige Motorräder alle 2 Jahre einer Abgasuntersuchung zu unterziehen! Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste!
Welche Motorräder sind betroffen?
- Krafträder mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen
- mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989
- mit einem 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor
- mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; und/oder
- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- In Hessen sind ca. 300.000 Fahrzeuge von der neuen Motorrad AU (AUK) betroffen.
- Hinweis: Die AUK kann bereits im Vormonat der HU-Fälligkeit durchgeführt werden
Umfang einer Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK
- Daten aus Fzg.-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I in Prüfnachweis übertragen
- Solldaten des Herstellers in Prüfnachweis übertragen, falls nicht vorhanden gesetzlich vorgegebene Werte anwenden (s. Messung der Motorabgase)
- Fahrzeug auf Betriebstemperatur bringen, Motortemperatur (> 60 °C)
- Messung der Motorabgase (CO-Konzentration) an Fahrzeugen mit Ottomotor
- - ohne Kat/mit U-Kat CO-Gehalt bei Leerlaufdrehzahl < 4,5 % Vol.
- - mit geregeltem Kat CO-Gehalt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl
- 2.000 - 3.000 min-1 < 0,3 % Vol.
- Gesamtergebnis (i.O. bzw. n.i.O) im Prüfnachweis dokumentieren
- Hinweis: Die modifizierte Vorschrift zur Beurteilung der Lärmentwicklung an Krafträdern betrifft nur den Prüfumfang der Hauptuntersuchung (HU).
Nachweis über die durchgeführte Abgasuntersuchung:
- Die AUK-Nachweise sind entsprechend der Durchführungsrichtlinien nach einem vorgegebenen Muster handschriftlich zu erstellen. AUK-Nachweise als Durchschreibesatz können über die Kfz-Innung bezogen werden.
- Das ausgestellte Dokument muss mit einem Nachweissiegel versehen werden, auf dem die betriebliche AU-Kontrollnummer eingeprägt wird. Prägewerkzeug und Nachweissiegel müssen bei der Kfz-Innung bezogen werden. Der Nachweis über die durchgeführte AUK dient zur Vorlage bei dem Prüfingenieur für die anschließende Durchführung der Hauptuntersuchung.
- Hinweis: Die AUK kann auch schon im Vormonat zur HU durchgeführt werden.
| Vorraussetzungen für die Anerkennung als AUK-Werkstatt |
| Allgemein: |
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (erhältlich in unserer Verwaltung)
- Kopie der Handwerkskarte (Betrieb muss für das Kraftfahrzeugtechniker- oder Zweiradmechanikerhandwerk in Handwerksrolle eingetragen sein),
- Nachweis darüber, dass die Betriebshaftpflicht Schäden aus der AUK abdeckt,
- vollständig ausgefüllte Freistellungserklärung (liegt Antrag bei),
- Nachweis über Abonnement des Verkehrsblattes bzw. Fachjournals in dem die fachlich einschlägigen Auszüge aus dem Verkehrsblatt abgedruckt werden,z.B. "Kfz-Betrieb"
- eine Bestätigung des Herstellers des AU-Messgerätes (RWTÜV, TÜV Nord oder DEKRA),
- (AU-Gerätedaten)ausgefüllte Gerätedaten-Mitteilung
(liegt Antrag bei)
- Gutachten des PTB
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| Inhaber: |
- polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
3 Monate)
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| Verantwortliche Person/en: |
- polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
3 Monate)
- Kopie des Meisterprüfungszeugnisses im Kraftfahrzeugtechniker- oder Zweiradmechanikerhandwerk
- gültige AUK-Schulungsnachweise
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| Fachkraft/Fachkräfte: |
- Kopie des Gesellenbriefes in den anerkannten Ausbildungsberufen Kraftfahrzeug-mechaniker/-elektriker bzw. -Mechatroniker, Zweiradmechaniker
- gültige AUK-Schulungsnachweise
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