Vorraussetzungen für die Anerkennung als AU-Werkstatt |
| Allgemein: |
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (erhältlich in unserer Verwaltung)
- Kopie der Handwerkskarte (Betrieb muss als Kraftfahrzeugtechniker-Betrieb in Handwerksrolle eingetragen sein),
- Nachweis darüber, dass die Betriebshaftpflicht Schäden aus der AU abdeckt,vollständig ausgefüllte Freistellungserklärung (liegt Antrag bei),
- Nachweis über Abonnement einer AU-Zeitschrift
- einen Probeausdruck eines OBD-Fahrzeuges (im Original),
- eine Bestätigung des Herstellers des AU-Messgerätes (RWTÜV, TÜV Nord oder DEKRA)
- AU-Gerätedaten: ausgefüllte Gerätedaten-Mitteilung
(liegt Antrag bei)
- Gutachten des PTB
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| Inhaber: |
- polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
3 Monate)
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| Verantwortliche Person/en: |
- polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
3 Monate)
- Kopie des Meisterprüfungszeugnisses im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
- gültige Schulungsnachweise
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| Fachkraft/Fachkräfte: |
- Kopie des Gesellenbriefes als Kfz-Mechaniker, -Elektriker oder -Mechatroniker
- gültige Schulungsnachweise
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