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Vorraussetzungen für die Anerkennung als AU-Werkstatt
Allgemein:
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (erhältlich in unserer Verwaltung)
  • Kopie der Handwerkskarte (Betrieb muss als Kraftfahrzeugtechniker-Betrieb in Handwerksrolle eingetragen sein),
  • Nachweis darüber, dass die Betriebshaftpflicht Schäden aus der AU abdeckt,vollständig ausgefüllte Freistellungserklärung (liegt Antrag bei),
  • Nachweis über Abonnement einer AU-Zeitschrift
  • einen Probeausdruck eines OBD-Fahrzeuges (im Original),
  • eine Bestätigung des Herstellers des AU-Messgerätes (RWTÜV, TÜV Nord oder DEKRA)
  • AU-Gerätedaten: ausgefüllte Gerätedaten-Mitteilung
    (liegt Antrag bei)
  • Gutachten des PTB
Inhaber:
  • polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
    3 Monate)
Verantwortliche Person/en:
  • polizeiliches Führungszeugnis (Gruppe 0, nicht älter als
    3 Monate)
  • Kopie des Meisterprüfungszeugnisses im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
  • gültige Schulungsnachweise
Fachkraft/Fachkräfte:
  • Kopie des Gesellenbriefes als Kfz-Mechaniker, -Elektriker oder -Mechatroniker
  • gültige Schulungsnachweise