Für die Anerkennung einer Kfz-Werkstatt als Altautoannahmestelle sind die entsprechenden Grundsätze und Anforderungen der Altauto-Verordnung, der Freiwilligen Selbstverpflichtung und der Leitsätze zubeachten. Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Altautoannahmestelle vorliegen.
Die Anerkennung wird nach erfolgreicher Prüfung durch die Innung des Kraftfahrzeug-Gewerbes Kassel erteilt, wenn folgende grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Genehmigung wird für die Dauer von 18 Monaten erteilt. Vor Ablauf dieser 18 Monate erhalten Sie von uns automatisch eine Benachrichtigung. Hiernach können Sie entscheiden, ob die Genehmigung verlängert oder aufgelöst werden soll.
Antragsformulare sind in unserer Verwaltung erhältlich.